Konfitüre wird aus Früchten gekocht und kann größere Fruchtstückchen oder ganze Früchte enthalten. Herkömmlich wird dieser Aufstrich als Marmelade bezeichnet, auch wenn laut EU-Regelung dies nur noch für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten zulässig ist. Für Fruchtmus und Fruchtpasten werden ein oder mehrere Fruchtarten zu Brei gekocht und mit Zucker und Butter haltbar gemacht. Gelee bereitet man aus klarem Fruchtsaft und Zucker zu. Gelee sollte so steif sein, dass man ihn mit einem Löffel ausstechen kann.