Saft aus Wurzel- oder Knollengemüse von frischem oder gekühltem Gemüse, aus Gemüsemark oder konzentriertem Gemüsemark. Gemüsesäfte enthalten Aminosäuren, Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme. An Zusatzstoffen erlaubt der Gesetzgeber Zucker, Gemüse sowie Kräuter und daraus hergestellte Essenzen, Geschmacksverstärker, Speisesalz, Essig und Ascorbinsäure. Zur Klärung dürfen bestimmte Fermente eingesetzt werden. Gemüsesaft ist nicht zum Durstlöschen geeignet und wird als Heilmittel und Nährstofflieferant während Fastenkuren getrunken.